STRAUMANN AG · Lufttechnik und Lackierkabinen · Bruggacherstr. 18, CH 8117 Fällanden · Schweiz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen STRAUMANN AG und dem Besteller. Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Vereinbarungen, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung von STRAUMANN AG. Wurden die AGB einmal vereinbart, gelten sie auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse zwischen STRAUMANN AG und dem Besteller. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung der AGB.
1. Angebote, Bestellungen:
Die Angebote von STRAUMANN AG sind freibleibend. Der Vertrag zwischen STRAUMANN AG und dem Besteller ist abgeschlossen, sobald STRAUMANN AG den mündlichen oder schriftlichen Auftrag des Bestellers schriftlich bestätigt hat. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von STRAUMANN AG ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Diese gilt vom Besteller als anerkannt sofern dieser nicht binnen drei Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich gegen deren Inhalt einspricht.
Der Mindestbestellwert beträgt CHF 100.- Netto-Warenwert.
2. Umfang der Lieferungen:
STRAUMANN AG ist zu Teillieferungen berechtigt. und behält sich Mehr- oder Minderliefermengen von 5% vor. Diese Toleranz hat auch für Teillieferungen Gültigkeit.
3. Übergang von Nutzen und Gefahr:
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Werk STRAUMANN AG in Fällanden auf den Besteller über.
4. Abnahme der Lieferungen und Gewährleistungen:
Mängel betreffend Gewicht, Stückzahl, Beschaffenheit und Preis der Ware sind innert 10 Tagen nach Erhalt derselben STRAUMANN AG schriftlich anzuzeigen, ansonsten die Ware und der Preis als genehmigt gelten. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten die Ware und der Preis als anerkannt und allfällige Gewährleistungs- ansprüche des Bestellers entfallen. STRAUMANN AG verpflichtet sich, bei rechtzeitiger Mitteilung gemäss schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, alle Teile der Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, gegen deren Rückgabe innert angemessener Frist kostenfrei zu ersetzen. Zur Vereinfachung der Abwicklung wird die zurückgesandte Ware dem Besteller in der Regel gutgeschrieben und die Ersatzware neu fakturiert. Die Abbildungen in Katalogen und Preislisten sowie dortige Massangaben, Farben und dergleichen sind annähernd
und unverbindlich.
Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers, die über die hier aufgeführten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Die unberechtigte Rücksendung von gelieferter Ware wird nicht zurückvergütet.
5. Rücksendungen:
Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit STRAUMANN AG werden nicht entgegengenommen. Rücksendungen werden nur mit Originalverpackung und unbenützt akzeptiert sofern diese innert 10 Tagen ab Bestellung retourniert werden. Rücksendungen werden je nach Zustand bis max. 80% von Warenwert vergütet.
6. Haftung:
STRAUMANN AG haftet gegenüber dem Besteller nur für Verschulden aus Absicht und Grobfahrlässigkeit.
7. Preise:
Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders erwähnt: ab Fällanden Schweiz, zuzüglich MwSt., ohne Versandkosten, ohne Verpackung und ohne Montagekosten.
8. Offertgültigkeit:
Wenn im Angebot nicht anders in Angebot erwähnt, dann 90 Tage ab Offertdatum, Liefertermine nach Absprache.
9. Finanzierung/Leasing:
Gerne offerieren wir Ihnen bei grösseren Beträgen eine interessante Finanzierung mit Leasing, fragen Sie uns an.10. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungen sind vom Besteller ohne irgendeinen Abzug
(z.B. Skonto, Spesen, Steuern, Gebühr usw.) zu leisten.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.
Bei Nichtbezahlung innerhalb der Zahlungsfrist tritt ohne weitere Mahnung der Verzug ein. In diesem Falle ist STRAUMANN AG berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 % p. a. geltend zu machen.
11. Zahlungsmodus:
Neukunden gegen Vorauskasse od. zahlbar bei Lieferung, Export nur gegen Vorauskasse in Euro oder CHF, Lieferungen von Lackierkabinen und Anlagen, bei Kunden in der Schweiz:
40 % A-Konto bei Bestellung der Anlage
50 % bei Anzeige der Lieferbereitschaft.
10 % spätestens 30 Tage nach beendeter Montage.
12. Garantie:
2 Jahre Garantie auf alle Materiallieferungen von STRAUMANN AG
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Arbeiten für Ein- oder Ausbau sowie Anreise zum Kunden und alle mögliche anfallende Kosten für Betriebsunterbrüche oder weiteres. Ausgeschlossen sind alle Ersatzfilter und Verschleissteile oder Reparaturen auf Grund mangels Wartung oder Unterhalt der Anlage durch den Betreiber.
Annahme: Einschichtbetrieb der Anlage.
13. Bauseitige Leistungen:
Wenn im Angebot nicht anders erwähnt: Alle Arbeiten am Gebäude, wie zB. Maurer-, Spengler- oder Sanitärarbeiten Tore und Dach, sowie Wärmedämmung od. Brandschutz- isolationen. Elektrische Hauptzuleitung zum Schaltkasten, sowie die Verdrahtung zwischen Schaltkasten Klemmen und den Apparaten. Wenn notwendig stellen eines Roll- oder Montagegerüstes, Hebewerkzeug wie zB. Hebebühne, Hubstapler, Kranzüge, Heizungsanschluss der Zuluftanlage und Druckluftanschluss. Bauseitiges Erbringen der Heizleistung sowie Lufterhitzeranschluss nach unserem Anlageschema und Lieferung und Einbau der Frostschutz- Heizungspumpe. Alle späteren Ersatzfilter für die Spritzwand. Sämtliche Arbeiten und Warenlieferungen die in unserer Offerte nicht voraus- zusehen waren sowie Mehraufwendungen für Eingaben oder Bewilligungen bei Behörden, diese werden nach Aufwand verrechnet.
14. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt Eigentum von STRAUMANN AG bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen. STRAUMANN AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.
15. Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom
11. April 1980 (Wiener Kaufrecht). Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (auch mit Bezug auf die Fragen von deren Zustandekommen und Gültigkeit)
ist Fällanden, Kanton Zürich, Schweiz. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien die ausschliessliche sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts des Kantons Zürich.
STRAUMANN AG Schweiz AG, Januar 2012